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| SCRIM Nordrhein GmbH & Co. KG | ||
Die Anforderungen für die Griffigkeit auf Straßen im Rahmen von bauvertraglichen Messungen sind in den jeweiligen technischen Regelwerken ZTV Asphalt-StB 07, ZTV Beton-StB 07 und ZTV BEA-STB 09 fest verankert.
Anforderungen an die fertige Oberfläche (Abnahmewerte) für die Bauklassen SV und I bis VI:
| Messgeschwindigkeit | Grenzwert |
Grenzwert + Toleranz |
| bei 80 km/h | 0,46 µ-SKM | 0,43 µ-SKM |
| bei 60 km/h | 0,51 µ-SKM | 0,48 µ-SKM |
|
bei 40 km/h |
0,56 µ-SKM | 0,53 µ-SKM |
Die Grenzwerte gelten für den Einzelwert eines 100m-Abschnittes. Eine Toleranz von 0,03 µ-SKM gemäß den technischen Regelwerken wird den Grenzwerten zugerechnet.
Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist werden folgende Werte festgelegt:
| Messgeschwindigkeit | Grenzwert |
||
| bei 80 km/h |
0,40 µ-SKM | ||
| bei 60 km/h | 0,45 µ-SKM | ||
|
bei 40 km/h |
0,49 µ-SKM |
Eine Unterschreitung der Werte bis zum Ablauf der Verjährugsfrist für Mängelansprüche beweist noch keinen Mangel. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall zu prüfen, ob ein Mangel vorliegt und der Auftragnehmer zur Beseitigung verpflichtet ist.
DIe aufgeführten Werte gelten nicht für Wohnsammelstraßen, Anliegerstraßen, Fußgängerzonen, befahrbare Wohnwege, Rad- und Gehwege sowie für Parkflächen des kommunalen Straßenbaues.
Für Fahrbahnoberflächen längerer Liegezeit greift das M BGriff, Ausgabe 2003. Unterschreitet die Griffigkeit die nachfolgend aufgeführten Schwellenwerte, ist zu überprüfen, ob zum Erhalt der Verkehrssicherheit griffigkeitsverbessernde Maßnahmen durchzuführen sind.
| Messgeschwindigkeit | Schwellenwert |
| bei 80 km/h | 0,32 µ-SKM |
| bei 60 km/h | 0,37 µ-SKM |
|
bei 40 km/h |
0,42 µ-SKM |